In Deutschland gibt es für Windenergieanlagen in Schwachwindgebieten keine „Ausgleichszahlung“ im Sinne
n Deutschland gibt es für Windenergieanlagen in Schwachwindgebieten keine „Ausgleichszahlung“ im Sinne einer Entschädigung für geringeren Ertrag, sondern ein spezielles Fördersystem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das wirtschaftliche Nachteile durch das sogenannte Referenzertragsmodell ausgleicht.
Der Gesetzgeber möchte nämlich, dass möglichst viel Strom dort erzeugt wird, wo er auch verbraucht wird. Damit vermeidet er noch mehr Stromtrassen die viel Geld kosten, Leitungsverluste und bremst auch, dass energieintensive Industrien und Neuinvestitionen in die Gebiete abfließen, die vom Wind begünstigt sind, z.B. an der Küste (Bem.: Nutznießer ist vor allem der Süden). Dazu wird ein Referenz-Windrad mit Referenz-Standortgüte ausgesucht.
Funktionsweise des Ausgleichs (Referenzertragsmodell)
Anstatt eines Pauschalbetrags wird die Vergütungshöhe an die Windhöffigkeit des Standorts angepasst:
Höhere Vergütung: Anlagen an schwächeren Standorten (Binnenland) erhalten eine längere oder höhere Anfangsvergütung, um die geringeren Windgeschwindigkeiten finanziell zu kompensieren.
Ausschreibungswerte 2026: Für das Jahr 2026 hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Ausschreibungen bei Windenergie an Land auf 7,25 ct/kWh festgelegt. Dieser Wert dient als Basis, die je nach Standortqualität korrigiert wird.
Im Referenzertragsmodell wird ein Referenz-Windrad festgelegt bei dem die Windlage und die Nabenhöhe eingeht. Dabei gehen also der Anlagentyp, z.B. die Nabengröße und die Windlast ein. Dieses Referenzrad wird dann zu 100% gesetzt an dem sich die anderen Windräder spiegeln. Was heißt das? Windräder mit weniger Güte bekommen auf den Vergabepreis einen Zuschlag und Windräder mit höherer Güte einen Abschlag.
Je nach geografischer Lage wird dann die Güte eines Windgebietes festgelegt und durch Faktoren aufgewertet (Lagen mit weniger Windlast) oder abgewertet (Lagen mit höherer Windlast). Lagen mit höherer Güte/Windlast bekommen dann weniger Vergütungsprämie, Lagen mit niedriger Güte/Windlast bekommen eine höhere Vergütungsprämie.
In Summe ist das ein Nullsummenspiel, man schiebt sich das Geld von der linken Tasche in die rechte, wird dabei nicht reicher und nicht ärmer, weil niemand etwas nimmt oder gibt. Mit andern Worten, das kostet weder den Stromzahler noch den Steuerzahler Geld, ganz im Gegenteil, Geld wird für den Ausbau von Stromtrassen gespart. Diesen Ausgleich gibt es aber nicht automatisch, sondern der wird ab den 6ten, 11ten,16ten Betriebsjahr und nur bei Abweichungen von größer 2% berechnet, also dann, wenn aufgrund der nachgewiesen jährlichen Stromproduktionen eine größere Abweichung der Güte des Windrades vom Referenzrad vorliegt.
Der Sinn dieser Regelung liegt bewusst darin dass damit vermieden werden soll, dass alle Windräder an der Küste stehen, dort ein Überangebot an Strom herrscht und viele Industrien, vor allem energieintensive Industrien und Neuinvestitionen dorthin abfließen. Es handelt sich also sozusagen um eine Wirtschaftsförderung für Süddeutschland.
Man könnte natürlich auch diese Energie über Trassen in den Süden leiten. Das wäre aber mit Verlusten versehen und extrem teuer. Ziel ist auch eine Dezentralität zu vermeiden.
Nach dem 6ten,11ten,16ten Jahr wird aufgrund der dann vorliegenden Daten des Windertrags im Vergleich zum Referenz-Windrad berechnet, ob ein Nachschlag gegeben wird oder eine Rückforderung gestellt wird. Für die Windräder im windschwächeren Süden ist davon auszugehen, dass sie weniger Windertrag ausweisen und dann einen Nachschlag erhalten. D.h. der Betreiber und alle am Windrad beteiligten profitieren davon, auch die Gemeinde, weil sich dieser Nachschlag auf die Wirtschaftlichkeit positiv auswirkt und der damit verbundene höhere Gewinn zu 90% in der Gemeinde versteuert werden soll. Der Betreiber wäre allerdings gut beraten diesen zu erwartenden Nachschlag nicht in seine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Planung einzurechnen, weil der ja zu Beginn nicht feststeht und niemand weiß welche Windgüte sich über Jahre hinweg am Windrad einstellen wird.
Quelle: https://www.netztransparenz.de/de-de/