Im Rahmen der Festlegung als ein Vorranggebiet für Windenergie wurden vom Verband Region Stuttgart Umweltgutachten erstellt. Das strategische Umweltgutachten für LB-18 bewertet, dass zwar Beeinträchtigungen für die Erholungsfunktion und das Landschaftsbild anzunehmen sind, aber keine erheblichen Beeinträchtigungen für Biotope und Streuobstwiesen, solange gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.
Und auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind umfangreiche Untersuchungen und Kartierungen notwendig, bevor der Windpark genehmigt wird. Erst nach diesen Untersuchungen ist eine endgültige Aussage möglich. Falls notwendig, werden im Genehmigungsverfahren Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen definiert, um die lokalen Populationen und insbesondere gefährdete Arten zu schützen.
Der Projektierer Vendo Lutens gibt außerdem an, ökologische Maßnahmen zu planen, welche die Fläche sogar aufwerten, wie das Anlegen einer Blühwiese, die einen wertvollen Lebensraum für Insekten und Kleintiere bietet.
Ein ökologisch gestalteter und gepflegter Solarpark kann aus Naturschutzsicht sogar eine Aufwertung bedeuten, wenn es sich bei dem Standort um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche handelt, wie die Fläche des Alleenfelds.
Vom NABU-Landesverband wissen wir, dass diese mit Vento Ludens bisher positive Erfahrungen in der naturverträglichen Planung von erneuerbaren Energie-Anlagen gemacht hat, z.B. wenn es um das Finden von konstruktiven Lösungen und Kompromissen ging.
Auch der NABU Sachsenheim beurteilt das Alleenfeld als ein geeignetes Gebiet für den Ausbau der erneuerbaren Energien (https://www.nabu-sachsenheim.de/umweltpolitik/):
- Das nun als Vorranggebiet vorgesehene LB-18 (Alleenfeld) ist ein aus Naturschutz-Sicht tolerierbarer Standort. Die bisherige Nutzung als konventionelle Ackerfläche weist keine nennenswerte Zwischenstrukturen auf. Ackerwildkräuter, die Voraussetzung für Insektenvorkommen, sind so gut wie nicht vorhanden. Schmetterlinge und Wildbienen wurden bei NABU Kartierungen in der Vergangenheit nicht gefunden. Rotmilanhorste sind nicht in der Nähe. Feldlerchen sind in geringer Zahl zu hören. Fledermäuse dürften sich aufgrund der fehlenden Insekten dort nicht aufhalten.
- Der potentielle Standort für eine 4. WEA im Waldgebiet lehnt der NABU weiterhin ab.
- Der NABU weist zusätzlich darauf hin, dass eine Anbringung von Sensoren, die bei Greifvogelanflug automatisch die Windräder abschalten, aus ihrer Sicht eine Notwendigkeit für die naturverträgliche Umsetzung sind.
- Der NABU bewertet das LB-18 angesichts der Dringlichkeit die Klimakrise zu bekämpfen und im Vergleich zu anderen Standorten, als ein im Hinblick auf den Artenschutz vertretbares Vorranggebiet.
- Der NABU weist auf den Vorrang der Errichtung von Solaranlagen auf bereits versiegelten Flächen (Hausdächer, Parkplätze etc.) hin
- Die Freiflächen-PV Anlage ist akzeptabel, wenn die Fläche ökologisch aufgewertet wird, dazu gehört eine artenreiche Krautwiese, die idealerweise von Schafen extensiv beweidet wird, und die Schaffung von Strukturen wie Erdhügel, Steinhügel, Nistgelegenheiten.