Im Rahmen der Festlegung als ein Vorranggebiet für Windenergie wurden vom Verband Region Stuttgart Umweltgutachten erstellt. Das strategische Umweltgutachten für LB-18 bewertet, dass zwar Beeinträchtigungen für die Erholungsfunktion und das Landschaftsbild anzunehmen sind, aber keine erheblichen Beeinträchtigungen für Biotope und Streuobstwiesen, solange gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.

Und auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind umfangreiche Untersuchungen und Kartierungen notwendig, bevor der Windpark genehmigt wird. Erst nach diesen Untersuchungen ist eine endgültige Aussage möglich. Falls notwendig, werden im Genehmigungsverfahren Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen definiert, um die lokalen Populationen und insbesondere gefährdete Arten zu schützen. 

Der Projektierer Vendo Lutens gibt außerdem an, ökologische Maßnahmen zu planen, welche die Fläche sogar aufwerten, wie das Anlegen einer Blühwiese, die einen wertvollen Lebensraum für Insekten und Kleintiere bietet. 

Ein ökologisch gestalteter und gepflegter Solarpark kann aus Naturschutzsicht sogar eine Aufwertung bedeuten, wenn es sich bei dem Standort um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche handelt, wie die Fläche des Alleenfelds.

Vom NABU-Landesverband wissen wir, dass diese mit Vento Ludens bisher positive Erfahrungen in der naturverträglichen Planung von erneuerbaren Energie-Anlagen gemacht hat, z.B. wenn es um das Finden von konstruktiven Lösungen und  Kompromissen ging.

Auch der NABU Sachsenheim beurteilt das Alleenfeld als ein geeignetes Gebiet für den Ausbau der erneuerbaren Energien (https://www.nabu-sachsenheim.de/umweltpolitik/):