Von Michael Paul, Sachsenheim

Die Planung von Energieparks mit Windrädern und PV-Freiflächenanlagen findet in der Bevölkerung zunehmend Interesse, spaltet diese jedoch in Befürworter und Gegner. So auch beim heiß diskutierten Energiepark Alleenfeld in Sachsenheim. Viel zu kurz kommt dabei die tatsächliche Faktenlage basierend auf real existierenden Windrädern und deren nachweisbaren Ergebnissen. So ist in der Gegend das vergleichbare Windrad in Ingersheim seit mehr als zwölf Jahren zuverlässig in Betrieb und die häufig vorgebrachten Gegenargumente haben sich nicht bewahrheitet. Die Wirtschaftlichkeit ist nachgewiesen, kein einziger Vogel wurde erschlagen, Schall- und Infraschallprobleme gibt es ebenso wenig wie der prognostizierte Verlust von Immobilienwerten. Im Gegenteil, Ingersheim und die am Windrad beteiligten Bürger profitieren von den Einnahmen.

Nahezu vollständig aus der Beachtung gelassen ist die Rechtslage und der Einfluss von Bürgerentscheiden auf die Regionalplanung zur Windenergie. Baden-Württemberg muss 1,8 Prozent der Gesamtfläche für Windenergie bereitstellen. Dies gilt für jede einzelne der zwölf Planungsregionen. Wer diese Flächen nicht ausweist, weil zum Beispiel einzelne Projekte durch Bürgerentscheide verhindert werden, kann den Aufbau der Windanlagen nicht mehr steuern. Für das Alleenfeld bei Sachsenheim bedeutet dies: Die auf Gelände der Stadt Sachsenheim geplanten Windräder können verhindert werden, das Hofkammergut kann die beiden geplanten Windräder aber unabhängig vom Votum des Bürgerentscheids aufstellen. Sogar weitere Windräder auf Privatgelände sind möglich, ohne dass die Stadt nennenswerten planerischen Einfluss darauf nehmen könnte.

Die PV-Freiflächenanlage kann nicht verhindert, sondern nur um drei Jahre verzögert werden. Aus Sicht des Verfassers ist es deshalb sinnvoll, den Energiepark entsprechend der gesetzlichen Anforderungen zu befürworten, mit zu gestalten und von den Einnahmen zu profitieren, statt alternativlos abzulehnen.

Mitgestalten statt ablehnen