Kurze Antwort.
Es gibt eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, aber das ist überall so. Damit müssen wir uns alle abfinden. Deshalb ist es für die Stadt und die Bürger wichtig, mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen, um die benötigte Fläche in ökologischem Sinne und naturverträglich aufzuwerten.
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Naturparke sind keine Naturschutzgebiete. Sie dienen auch der nachhaltigen Nutzung und der Energiewende. Durch die rechtliche Priorisierung der Erneuerbaren Energien aufgrund der Dringlichkeit für unabhängige und klimaneutrale Energien ist ein Ausbau auch in Landschaftsschutzgebieten möglich.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen ist allerdings gegeben, zu dem Urteil kommt auch das strategische Umweltgutachten des Verband Region Stuttgart. Dies ist aber überall der Fall, wo Windkraftanlagen gebaut werden, der Aubaus findet auch in anderen Regionen Deutschlands an landschaftlich ausgeprägten Stellen wie z.B. der Küstenregion statt. Darauf hat die Stadt Sachsenheim verfahrenstechnisch keinen Einfluss. Bei der unserer BI vorgeschlagenen Mitarbeit und Gestaltung sollte es möglich sein, die Interessen der Gemeinde bei den Planungen mitzuberücksichtigen.
Das trifft insbesondere bei der PV-Freiflächenanlage mit Batteriespeicher zu, bei der eine landwirtschaftliche Nutzung der PV-Freifläche mit Schafbeweidung geplant ist und die Fläche mit einer Blütenwiese für Insekten und Pflanzen statt dem Einsatz von Dünger und Pestiziden mit entsprechendem Eintrag ins Grundwasser ökologisch aufgewertet wird.
Die PV-Anlagen sind flach und können durch Hecken oder Geländemodellierung gut in die Landschaft integriert werden. In der Planungspraxis werden Sichtachsen und Panoramen in der Genehmigungsplanung berücksichtigt.