Unser System, das den Strompreis und Subventionen festlegt, ist kompliziert. Wenn Strom benötigt wird, dann wird der zuerst vom billigsten Anbieter geholt, dann vom nächsten billigen usw. Am Schluß, wenn noch mehr Strom benötigt wird, auch von den teureren Anbieter. Das sind bei uns in Deutschland die Kohelkraftwerke und noch teurer die Gaskraftwerke. Dabei wird der Strompreis immer als Grenzkostenpreis angeboten, also davon ausgehend, was eine weiter produzierte kWh Strom den Erzeuger kostet, es handelt sich nicht um einen Preis basieren auf Vollkosten.
Nun gibt es aber zusätzlich das Merit-Order-System. Das sagt, dass die Vergütung an alle Stromerzeuger nach dem teuersten Stromanbieter erfolgen muss, also in der Regel nach den Kosten, die die Gaswerke anbieten.
D.h. auch die Stromanbieter von PV-Freifächenanlagen und Windkraftwerke, die ihren Strom billig anbieten (bei ca. 6 Cent(kWh) bekommen dann den Preis des Gasstromes (von ca. 12-15 Cent/kWh)
Das heißt auch, für alle Stromanbieter besteht mit dieser Regel immer das Interesse, auch teure Stromlieferanten am Netz zu haben. Genau das ist in Deutschland der Fall.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband beschreibt das so:
Am Strommarkt wird zwischen verschiedenen Märkten unterschieden. Die meisten Strommengen werden an sogenannten Langfrist- bzw. Terminmärkten Monate und Jahre im Voraus gehandelt. Dabei verkauft ein Kraftwerksbetreiber seine geplante Produktion an Großhändler, welche die eingekauften Strommengen dann bündeln, neu zusammenfassen und weiterverkaufen. Stromversorger erwerben diese Strommengen, um den Endverbrauch ihrer Stromkundinnen zu decken. Da es schwierig ist, den genauen Strombedarf der zu beliefernden Kundinnen lange im Voraus zu prognostizieren, gibt es zusätzlich zu den Langfristmärkten noch Kurzfrist- bzw. Spotmärkte. Dort wird der Strom am Vortag (Day-Ahead-Markt) und am gleichen Tag (Intraday-Markt) gehandelt. Stromversorger kaufen und verkaufen an diesen Märkten Strommengen, um den Bedarf ihrer Kund*innen möglichst passgenau zu decken. An den Kurzfristmärkten wird ein Einheitspreis, der für die gesamte deutsche Gebotszone gilt, für jede Viertelstunde des Tages durch das Merit-Order Verfahren ermittelt. Die Merit-Order regelt die Einsatzreihenfolge der stromproduzierenden Kraftwerke auf einem Stromhandelsplatz, um eine wirtschaftlich optimale Stromversorgung sicherzustellen. Dabei werden die Stromerzeugungsanlagen mit den niedrigsten Grenzkosten zuerst bezuschlagt. Anschließend werden sukzessive Kraftwerke mit höheren Grenzkosten hinzugenommen, bis die Nachfrage gedeckt ist. An der Schnittstelle von Angebots- und Nachfragekurve ergibt sich dann der Einheitspreis, welcher für alle bezuschlagten Kraftwerke gilt. Das teuerste Kraftwerk setzt so den Preis für alle produzierenden Stromerzeuger in dem Moment.

Bildquelle: https://foes.de/publikationen/2023/2023_08_VZBV_Ein_Verbraucherfreundliches_Strommarktdesign_FOES.pdf
Beim Agorameter sieht man, wie in Deutschland der Strom erzeugt wird. Erstaunlicherweise ist der Gasanteil dabei nach wie vor zwischen 10 bis 25% und das könnte auch an diesem Vergütungsgesetz liegen, weil jeder davon profitiert. Nun kann man Gaskraftwerke relativ schnell abschalten und auch regeln, Kohlekraftwerke hingegen nicht. Wenn jetzt die Sonne scheint, der Wind weht und zu viel Strom erzeugt wird, das Kohlekraftwerk (insbesondere bei Braunkohle) aber nicht abgeschaltet werden kann, dann wird stattdessen das Windrad oder die PV-Freiflächenanlage stillgelegt.
Das sehen wir oftmals mit den still stehenden Windräder und wundern uns warum 50% stillstehen und die anderen 50% heftig drehen, weil Wind da ist. Die Betreiber der Windräder und der PV-Freiflächenanlagen stört das erst einmal nicht. Die bekommen dann sogar wegen dem Merit-Order-System mehr Geld (den Kohlepreis) als sie für ihren Wind/Sonnenstrom bekommen würden. Dieses System hat uns in den vergangenen Jahren viele Milliarden € pro Jahr gekostet. Diese Kosten werden natürlich wieder auf den Strompreis umgelegt, den wir Stromkunden bezahlen.
Somit treiben nicht die erneuerbaren Energien den Strompreis in die Höhe, sondern der Kohlestrompreis. Dazu kommen die teuren Netzentgelte. Und selbst Windkraftanlagen in windschwachen Gebieten erzeugen immer noch günstigeren Strom und sind damit wirtschaftlicher als Kohle- und Gaskraftwerke.
Fazit:
Es is oft genug in Studien nachgewiesen, dass erneuerbare Energien, im speziellen die Windkraftanlagen, die günstiges Form der Energie ist und wir sie benötigen, damit unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt.
Siehe Links zu Stromgestehungskosten:
EnBW: Drei Gründe, warum Atomkraft keine wirtschaftliche Alternative ist
Fraunhofer ISE, August 2024: Stromgestehungskosten erneuerbare Energien




