Das Land Baden-Württemberg hat sich verpflichtet bis 2040 klimaneutral zu werden. Die Gemeinde Sachsenheim hat in Übereinstimmung mit der rechtlich bindenden Vorgabe einen Energiemaßnahmenplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Gemeinde bis 2040 erarbeitet, zu der zum einen Energieeinsparmaßnahmen und zum anderen der Ausbau von alternativer Energieerzeugung, z.B. durch den Ausbau und Förderung von PV-Dachanlagen gehören.

Die Reduktion des CO2 Ausstoßes und die angestrebte Klimaneutralität sind wichtig, um die Klimakrise einzudämmen und unsere Lebensgrundlage zu erhalten.

Darüber hinaus werden vom Regionalverband Baden-Württemberg Windvorranggebiete für den Ausbau der Windenergie festgelegt, entsprechend der rechtlichen Vorgabe, dass dafür eine Fläche von 1,8% in den einzelnen Regionen vorgesehen werden muss, die dafür windtechnisch und unter Berücksichtigung der Naturschutz-Richtlinien und -Gesetze geeignet ist. Dafür wurde vom Verband Region Stuttgart ein umfassender Kriterienkatalog erarbeitet.

 Eines dieser Vorranggebiete ist das Alleenfeld zwischen Kleinsachsenheim und Hohenhaslach. In diesem Vorranggebiet dürfen Windkraftanlagen bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gebaut werden, sobald die Regionalplanänderung verabschiedet wurde. Für private Grundstücksflächen innerhalb dieser Vorranggebiete entfällt hier jegliche Einflussnahme der betreffenden Gemeinde. Beim Alleenfeld ist das auf dem Gebiet des Hofkammerguts Baden-Württemberg der Fall. Dort plant das Hofkammergut die Aufstellung von 2 Windrädern durch einen privaten Investor.

Zusätzlich plant das Hofkammergut auf seinen Flächen die Aufstellung einer PV-Freiflächenanlage und eines Batteriespeichers zur Einspeicherung von Energie bei Energieüberschüssen. Für dieses Anliegen muss die Gemeinde Sachsenheim einen Flächennutzungsplan aufstellen und genehmigen, d.h. die Gemeinde und der Gemeinderat haben für dieses Anliegen ein Mitspracherecht und können somit Einfluss nehmen.

Ergänzend plant die Stadt auf Flächen innerhalb dieses Vorranggebietes, die der Gemeinde gehören, zwei weitere Windkraftanlagen, die durch den gleichen Investor wie beim Hofkammergut realisiert werden sollen. Diese Windkraftanlagen sollen genossenschaftlich organisiert werden, wobei eine Bürgerbeteiligung möglich und vertraglich abgesichert werden soll.

Wichtig ist dabei, nur bei diesen, auf der Gemeindefläche vorgesehenen Windkraftanlagen und der PV-Freiflächenanlage mit Batteriespeicher hat die Gemeinde ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht, nicht bei den von der Hofkammer geplanten Windkraftanlagen, auch nicht darüber, ob es bei den dort vorgesehenen 2 Windkraftanlagen bleibt oder mehr aufgebaut werden. Auch bei allen weiteren privaten Grundstücken innerhalb des Vorranggebietes hat die Gemeinde keinerlei Mitspracherecht, sollten dort Windkraftanlagen geplant werden.