Infraschall und Schattenwurf können gesundheitlich schädlich sein und werden deshalb im Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen detailliert geprüft und bei Bedarf entsprechende Vermeidungsmaßnahmen ergriffen.
Beim Schattenwurf wird über eine Simulation und im Genehmigungsverfahren sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe eingehalten wird, bei der der Schattenwurf einer Windkraftanlage auf ein Wohnhaus nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen darf.
Eine umfassende Studie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg kommt zum Schluss, dass vom Infraschall durch Windkraftanalgen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Eine frühere Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften zur Gesundheitsgefährdung von Infraschall wurde wegen einem Rechenfehler mit einer 1.000-fachen Überhöhung zurückgezogen. Der damals verantwortliche Wirtschaftsminister Altmaier hat sich öffentlich für diesen Fehler und die Verwirrungen daraus entschuldigt.
Zu Infraschallbelastung durch Windkraftanlagen schreibt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg:
Infraschall und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer technischen und natürlichen Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150 m Abstand liegt er deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen, in üblichen Abständen der Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden kommen wir in Baden-Württemberg zu dem Schluss, dass nachteilige Auswirkungen durch Infraschall von Windkraftanlagen nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht zu erwarten sind.
Fazit: Es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass es unabhängig von der Höhrwahrnehmung eine gesundheitsschädliche Wirkung durch Infraschall aus Windenergieanlagen gibt. Siehe hierzu auch folgendes FAQs von der LUBW:
Windenergie und Schall – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Zudem ist der durch Windkraftanlagen erzeugte Infraschall gering im Vergleich zu anderen Quellen. Die Uni Bayreuth schreibt dazu:
“Von Windkraftgegnern werden gerne die Forschungsergebnisse von Prof. Vahl als Beleg für die Gefährlichkeit von Infraschall angeführt (vgl. ZDF planet e: Infraschall – Unerhörter Lärm). In seinen Versuchen an isolierten Herzmuskelzellen hat Prof. Vahl bei Schalldrücken über 100dB Effekte festgestellt. In einem Poster (ohne Peer-Review) wird ein Infraschallgrenzwert von 80dB diskutiert. Für Windenergieanlagen wäre dieser Grenzwert unproblematisch – für die Autohersteller jedoch eine Katastrophe. Bereits mit 5 Minuten Autobahnfahrt bei moderater Geschwindigkeit liegt die Infraschall-Tagesbelastung bei 80.4 dB” (Quelle: https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/forschung/gru/html.php?id_obj=157452)
Weitere Quellen:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall
https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/47998
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/forschung/gru/html.php?id_obj=157452