Baden-Württemberg muss 1,8% der Gesamtfläche für Windenergie bereitstellen. Dabei ist die Vorgabe des Landes, dass jede einzelne der 12 Planungsregionen diese 1,8% erbringen muss. Das bewerten wir als BI positiv, da es eine Diskussion „woanders ja, aber nicht vor meiner Haustüre“ vermeidet. Auch wenn andere Regionen weniger dicht besiedelt sind, und einfacher Fläche zur Verfügung stellen könnten, macht es Sinn dort die erneuerbaren Energien auszubauen, wo der Strom auch verbraucht wird, das spart Netzausbau und damit Kosten und sorgt für Effizienz.

 Wenn eine Region diese Flächen nicht aufweist, tritt die sogenannte Superprivilegierung in Kraft und Windkraftanlagen können überall gebaut werden. 

Der Verband Region Stuttgart, die bei uns zuständige Planungsebene, hat in einem aufwändigen Verfahren einen Kriterienkatalog zur Bestimmung der Vorranggebiete erarbeitet und diesen angewandt. 

Dabei wurden z.B. folgende Kriterien berücksichtig: 

In diesem mehr als zweijährigen Prozess gab es viele Informationsveranstaltungen und zwei Offenlagen der Planungszwischenstände mit der Möglichkeit der Beteiligung. In diesem breiten Beteiligungsverfahren konnten Städte, Kommunen, Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger und viele andere ihre Positionen, Einwände und Wünsche einbringen, die bei der Festlegung der Gebiete diskutiert, abgewogen und gegebenenfalls berücksichtigt wurden. 

Alle Informationen zum Planungsverfahren des Verband Region Stuttgarts finden sich hier: 

Verband Region Stuttgart – Windenergier in der Region