Der Ausbau von alternativer Energie z.B. Windkraft und PV-Energie wird durch das in 2022 neu abgefasste Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) geregelt. Das EEG ist die rechtliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien, um umweltfreundliche Stromerzeugung zu fördern und die Energieversorgung zu dekarbonisieren.

Es regelt:

Das EEG-Verfahren einfach erklärt am Beispiel der Ausschreibung für Windenergie:

Der Betreiber bewirbt sich an einem Ausschreibungsverfahren mit dem Strompreis, den er mit seiner Anlage anbieten kann und bekommt nur dann den Zuschlag, wenn er im Vergleich zu anderen Anbietern wettbewerbsfähig anbieten kann und die angebotene Energiemenge im Ausbauziel der Bundesnetzagentur liegt. Damit wird der Ausbau gesteuert, Kostendruck erzeugt und gleichzeitig der Betreiber/Investor finanziell auf mindestens die Zuschlagsprämie abgesichert.

Beispiel:

Der Betreiber muss seinen Strom an der Strombörse anbieten. Bekommt er dort mehr als den Höchstwert von 7,35 Cent/kWh, dann bekommt er keine weitere Förderung über das EEG. Bekommt er an der Strombörse nur 3 Cent/kWh, dann wird ihm über das EEG die Differenz zum Ausschreibungszuschlag erstattet, in unserem Beispiel 6,4-3= 3,4 Cent/kWh. Den vollen Ausschreibungszuschlag, in unserem Beispiel von 6,4 Cent/kWh, bekommt er nur dann, wenn der Strompreis an der Strombörse Null oder gar negativ ist, was im Laufe des Jahres durchaus vorkommen kann, z.B. dann, wenn viel Wind weht, die Sonne scheint und die Industrie wenig Strom benötigt, z.B. an Wochenenden.

Falsch und irreführend ist die Annahme, dass wegen der Windkraftanlagen im Alleenfeld zusätzliche Subventionen anfallen, die über den Strompreis als Zusatzkosten für den Strombezieher  entstehen, weil das EEG für ganz Deutschland gilt, egal wo der Strom erzeugt und von woher dieser bezogen wird.

Ergänzung vom 13.01.25

Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass es neben der EEG Förderung für Gebiete mit geringere Windstärke noch einen Korrekturfaktor gibt. Das ist richtig, ändert aber wenig am Gesamtfördervolumen

Details dazu finden Sie unter https://energie-von-hier-sachsenheim.de/gibt-es-eine-ausgleichszahlung-fuer-schwachwindgebiete/

und unter https://energie-von-hier-sachsenheim.de/stimmt-es-dass-die-foerderung-fuer-windenergie-185mrd-e-im-jahr-2024-betrug/