Es gibt derzeit keinen Beschluss, der besagt, dass eine Windkraftanlage im Wald gebaut werden kann, darf oder soll. Es gibt bislang lediglich einen Beschluss darüber, zwei städtische Grundstücke in die Planung zur Entwicklung von bis zu zwei Windkraftanlagen auf städtischem Grund einzubringen. Die damaligen ersten Skizzen zeigten auf, dass eine der Windkraftanlagen am Waldrand stehen könnte.

Eine aktuelle Rückfrage bei Vento Ludens ergab, dass die aktuelle Planung vorsieht, die Windkraftanlage weiter weg vom Wald zu errichten. Vento Ludens ist so dem Wunsch vom Gemeinderat, Stadtverwaltung und NABU nachgekommen, etwas vom Wald wegzurücken.

Näheres zur konkreten Ausgestaltung von den bis zu zwei möglichen Windkraftanlagen auf städtischer Gemarkung ist im weiteren Planungsverlauf festzulegen und anschließend zunächst noch vom Gemeinderat zu beschließen. Das bedeutet, ob, wo und wie eine oder zwei Windkraftanlagen auf städtischem Grund genau gebaut werden sollen, ist noch nicht beschlossen. Es ist lediglich beschlossen, dass eine Planung über die Möglichkeiten gemacht und vorgestellt werden soll.

Des Weiteren soll in der Planung berücksichtigt werden, dass ein sogenanntes Bürgerwindrad gewünscht ist.
Da bislang noch keine konkreteren Planungen vorliegen und keine Beschlüsse gefasst wurden, ist die Aussage, dass ein Windrad im Wald geplant ist, irreführend. Zum momentanen Planungsstand ist kein Windrad im Wald vorgesehen.

Weitere Infos und Details zu den Planungen unter:

https://www.sachsenheim.de/Aktuell-informieren/Energiepark-Alleenfeld
https://energiepark-alleenfeld.info/