Der Bürgerentscheid richtet sich gegen die beiden Gemeinderatsbeschlüsse, zum einen wird im Bürgerentscheid gefordert keine Flächen für zwei Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen, zum anderen die  Planungen für die Freiflächen-PV Anlage und den Batteriespeicher zu unterlassen. 

Dabei ist wichtig zu wissen, dass das Alleenfeld in einem der geplanten Windvorranggebiete liegt. Für das Alleenfeld bei Sachsenheim bedeutet dies: Auf dem dort ausgewiesenen Vorranggebiet kann das Hofkammergut die 2 geplanten Windräder aufstellen, ohne jeglichen Einfluss der Stadt oder einer Bürgerinitiative, egal wie das Votum des Bürgerentscheids ausfällt. 

Die Bürger entscheiden bei den Windrädern lediglich darüber, ob die Stadt zwei weitere Windräder auf eigenem Gelände aufstellt, somit stärker von den Einnahmen profitiert und bei der Realisierung des Energieparks Einfluss nehmen kann. 

Auch die Umsetzung der PV-Freiflächenanlage kann durch den Bürgerentscheid nicht prinzipiell verhindert werden. Ein Bürgerentscheid ist immer nur für 3 Jahre gültig, dann ist die Stadt an das Ergebnis der Bürgerentscheids nicht mehr gebunden, kann neu planen und der Gemeinderat neu entscheiden.

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